Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen – Geschäftskunden (B2B)
PRÖPPER Konstruktionen & Design GmbH – ausschließlich für Unternehmer im Sinne von § 14 BGB
Stand: 20. August 2026
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge der PRÖPPER Konstruktionen & Design GmbH (nachfolgend „PRÖPPER“) mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Sie gelten insbesondere für Planungs-, Gestaltungs-, Beratungs-, Herstellungs-, Kauf-, Liefer-, Montage-, Werk-, Werklieferungs-, Messebau-, Veranstaltungs-, Miet- und sonstige projektbezogene Leistungen.
1.2 Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn PRÖPPER ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.
2. Angebot und Vertragsschluss
2.1 Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung in Textform, beiderseitige Vertragsunterzeichnung oder durch Beginn der Leistungserbringung mit Wissen des Auftraggebers zustande.
2.2 Leistungsbeschreibungen, Zeichnungen, Visualisierungen, Muster, Maße und Kalkulationen sind nur verbindlich, soweit sie Vertragsbestandteil geworden sind. Handelsübliche, technisch notwendige oder zumutbare Abweichungen bleiben zulässig, soweit Funktion, Gebrauchstauglichkeit und vereinbarter Gestaltungscharakter nicht wesentlich beeinträchtigt werden.
3. Leistungsumfang und Nachunternehmer
3.1 Art und Umfang der Leistungen ergeben sich vorrangig aus individuellen Vereinbarungen und der Auftragsbestätigung, sodann aus Angebot und ausdrücklich einbezogenen Unterlagen.
3.2 PRÖPPER darf geeignete Nachunternehmer und Erfüllungsgehilfen einsetzen und bleibt für die ordnungsgemäße Erfüllung eigener Vertragspflichten verantwortlich.
4. Mitwirkungspflichten
4.1 Der Auftraggeber stellt rechtzeitig alle erforderlichen Angaben, Maße, Pläne, Freigaben, Zugänge, Anschlüsse, Genehmigungen und beizustellenden Materialien bereit. Er ist für die Richtigkeit der von ihm oder seinen Dritten bereitgestellten Angaben verantwortlich.
4.2 PRÖPPER weist auf erkennbare Unstimmigkeiten hin. Nachweisbare Verzögerungs- und Mehrkosten infolge verspäteter, unvollständiger oder fehlerhafter Mitwirkung trägt der Auftraggeber, soweit er die Ursache zu vertreten hat.
5. Planung, Gestaltung und Freigaben
5.1 Innerhalb der vereinbarten Vorgaben steht PRÖPPER ein fachlich angemessener Gestaltungs- und Ausführungsspielraum zu. Vereinbarte Beschaffenheiten und Briefings bleiben verbindlich.
5.2 Freigaben zu Entwürfen, Werkplänen, Materialien, Farben und Ausführungsdetails sind für die weitere Ausführung verbindlich. PRÖPPER bleibt verpflichtet, auf erkennbare fachliche Fehler oder Risiken hinzuweisen.
6. Änderungen und Nachträge
6.1 Nach Vertragsschluss verlangte Änderungen werden nach Möglichkeit berücksichtigt. PRÖPPER informiert vor Ausführung über erkennbare Mehrkosten und Terminfolgen, soweit dies nach den Umständen möglich ist.
6.2 Zusatzleistungen werden nach vereinbarter Vergütung, hilfsweise nach den für vergleichbare Leistungen vereinbarten Preisen und ansonsten nach der üblichen Vergütung abgerechnet.
6.3 Ist zur Abwendung eines unmittelbar drohenden Schadens oder zur Sicherung eines ausdrücklich verbindlichen Veranstaltungs- oder Fertigstellungstermins eine sofortige, notwendige und verhältnismäßige Maßnahme erforderlich und eine vorherige Abstimmung nicht möglich, darf PRÖPPER diese ausführen und informiert den Auftraggeber unverzüglich.
7. Preise und Nebenkosten
7.1 Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Soweit nicht ausdrücklich enthalten, werden vereinbarte Verpackungs-, Transport-, Zoll-, Behörden-, Reise-, Übernachtungs-, Messe- und Fremdleistungskosten gesondert berechnet.
7.2 Mehrkosten aus vom Auftraggeber veranlassten Änderungen oder von ihm zu vertretenden Umständen trägt der Auftraggeber. Von PRÖPPER zu vertretende Mehrkosten werden nicht auf den Auftraggeber verlagert.
8. Preisänderungen bei längerfristigen Projekten
8.1 Bei Verträgen mit einer vereinbarten Leistungszeit von mehr als vier Monaten darf PRÖPPER nach Vertragsschluss eintretende, bei Vertragsschluss nicht vorhersehbare erhebliche Änderungen von Material-, Energie-, Fracht-, Lohn- oder Abgabenkosten angemessen in dem Umfang weitergeben, in dem sie die konkrete Leistung tatsächlich verteuern.
8.2 Entsprechende Kostensenkungen sind zugunsten des Auftraggebers zu berücksichtigen. PRÖPPER legt die Berechnungsgrundlage auf Verlangen nachvollziehbar dar.
8.3 Übersteigt die Erhöhung 10 Prozent des betroffenen Nettoentgelts, kann der Auftraggeber den noch nicht ausgeführten Teil des Vertrags kündigen, sofern keine zumutbare Alternative vereinbart wird.
9. Zahlung und Abschlagszahlungen
9.1 Rechnungen sind binnen 14 Kalendertagen ab Zugang ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist. Angemessene Voraus- und Abschlagszahlungen können entsprechend Materialbeschaffung und Projektfortschritt vereinbart oder im gesetzlich zulässigen Umfang verlangt werden.
9.2 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. PRÖPPER darf nach vorheriger Ankündigung weitere Leistungen wegen fälliger Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis zurückhalten, soweit dies verhältnismäßig ist.
10. Termine und höhere Gewalt
10.1 Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Eindeutig vereinbarte Messe-, Veranstaltungs- oder Eröffnungstermine gelten als verbindlich.
10.2 Fristen beginnen erst nach Vorliegen erforderlicher Mitwirkungen, Freigaben und vereinbarter Vorauszahlungen. Vom Auftraggeber veranlasste Änderungen oder von ihm zu vertretende Verzögerungen verlängern betroffene Fristen angemessen.
10.3 Bei nicht von PRÖPPER zu vertretenden, unvorhersehbaren Ereignissen außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs verlängern sich Fristen um die Dauer der Behinderung zuzüglich angemessener Wiederanlaufzeit. PRÖPPER informiert unverzüglich. Gesetzliche Kündigungs- und Rücktrittsrechte bei dauerhafter oder unzumutbarer Behinderung bleiben unberührt.
11. Lieferung, Versand, Gefahr und Eigentumsvorbehalt
11.1 Bei Kauf- und Lieferleistungen geht bei vereinbarter Versendung die Gefahr mit Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Versendung bestimmten Dritten auf den Auftraggeber über, soweit gesetzlich zulässig. Bei Werkleistungen gelten die gesetzlichen Gefahrtragungsregeln.
11.2 Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag Eigentum von PRÖPPER. Der Auftraggeber behandelt Vorbehaltsware pfleglich und informiert PRÖPPER unverzüglich über Zugriffe Dritter.
12. Abnahme von Werkleistungen
12.1 Abnahmefähige Werkleistungen sind nach vertragsgemäßer Fertigstellung abzunehmen; wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden. PRÖPPER kann eine angemessene Frist zur Abnahme setzen; im Übrigen gelten die gesetzlichen Regeln.
12.2 Teilabnahmen können für in sich abgeschlossene Leistungsabschnitte vereinbart werden. Bei Veranstaltungen soll vor Nutzungsbeginn eine gemeinsame Übergabe mit Dokumentation erkennbarer Mängel erfolgen.
13. Mietgegenstände
13.1 Mietgegenstände bleiben Eigentum von PRÖPPER oder des jeweiligen Eigentümers und dürfen nur für den vereinbarten Zweck, Zeitraum und Ort genutzt werden. Veränderungen oder Weitergabe an Dritte bedürfen der Zustimmung.
13.2 Normale vertragsgemäße Abnutzung trägt PRÖPPER. Für vom Auftraggeber zu vertretenden Verlust oder Beschädigung gelten die gesetzlichen Vorschriften; erforderliche Reparatur-, Reinigungs- oder Wiederbeschaffungskosten können nach tatsächlichem Aufwand verlangt werden.
14. Mängelrechte und Rügepflicht
14.1 Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte. PRÖPPER ist zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben, soweit dies gesetzlich erforderlich und zumutbar ist.
14.2 Ansprüche entfallen nur, soweit ein Mangel nachweislich auf einer vom Auftraggeber zu vertretenden unsachgemäßen Nutzung, Veränderung, Verarbeitung, Lagerung oder Nichtbeachtung von Hinweisen beruht.
14.3 Ist der Vertrag für beide Parteien ein Handelsgeschäft und § 377 HGB anwendbar, gelten die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten. Für andere Verträge werden durch diese AGB keine zusätzlichen Rügepflichten begründet.
15. Haftung
15.1 PRÖPPER haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, aus übernommenen Garantien sowie in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
15.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
15.3 Diese Regelungen gelten entsprechend zugunsten der Organe, Vertreter, Beschäftigten und Erfüllungsgehilfen von PRÖPPER.
16. Fremdleistungen
16.1 Beauftragt PRÖPPER Dritte im eigenen Namen zur Erfüllung eigener Vertragspflichten, bleiben deren Leistungen Bestandteil der von PRÖPPER geschuldeten Leistung.
16.2 Vermittelt PRÖPPER auf ausdrücklichen Wunsch einen Vertrag unmittelbar zwischen Auftraggeber und Drittem, wird PRÖPPER nicht Vertragspartner dieser Fremdleistung. PRÖPPER haftet für eigenes Verschulden, insbesondere bei Auswahl und Vermittlung, nach Maßgabe dieser AGB.
17. Urheber-, Nutzungs- und Schutzrechte
17.1 Entwürfe, Zeichnungen, Visualisierungen, Konstruktionen, Berechnungen, Präsentationen und sonstige Unterlagen bleiben rechtlich geschützt.
17.2 Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber die für den vereinbarten Vertragszweck erforderlichen einfachen Nutzungsrechte, soweit nichts anderes vereinbart ist. Eine Nutzung für andere Projekte, Weitergabe zur Nachfertigung oder Nutzung über den Vertragszweck hinaus bedarf einer gesonderten Vereinbarung, soweit keine zwingenden gesetzlichen Rechte entgegenstehen.
17.3 Vom Auftraggeber bereitgestellte Inhalte dürfen zur Vertragserfüllung genutzt werden. Der Auftraggeber stellt PRÖPPER von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, soweit die Rechtsverletzung von ihm zu vertreten ist.
18. Referenznutzung und Vertraulichkeit
18.1 PRÖPPER darf abgeschlossene Projekte als Referenz unter Nennung des Auftraggebers und mit Abbildungen veröffentlichen, sofern keine Geheimhaltungsabrede, Rechte Dritter oder berechtigte Interessen des Auftraggebers entgegenstehen.
18.2 Als vertraulich gekennzeichnete oder nach den Umständen erkennbar vertrauliche kaufmännische, technische und projektbezogene Informationen sind vertraulich zu behandeln. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.
19. Kündigung und Stornierung
19.1 Gesetzliche Kündigungs-, Rücktritts- und sonstige Beendigungsrechte bleiben unberührt.
19.2 Kündigt der Auftraggeber einen Werkvertrag frei, richtet sich der Vergütungsanspruch nach den gesetzlichen Vorschriften. Bereits erbrachte Leistungen, nicht mehr stornierbare Fremdleistungen und gesetzlich ersatzfähige Aufwendungen werden berücksichtigt; ersparte Aufwendungen und anderweitiger Erwerb werden angerechnet.
19.3 Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
20. Aufrechnung und Zurückbehaltung
20.1 Der Auftraggeber kann mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Gegenforderungen aufrechnen. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
20.2 Zurückbehaltungsrechte können wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausgeübt werden.
21. Datenschutz
21.1 Personenbezogene Daten werden nach den geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet. Einzelheiten ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung von PRÖPPER.
22. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
22.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
22.2 Ausschließlicher Gerichtsstand ist Hannover, wenn der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder eine Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist. PRÖPPER bleibt berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen.
23. Schlussbestimmungen
23.1 Änderungen und Ergänzungen sollen aus Beweisgründen in Textform erfolgen. Individuelle Abreden bleiben unberührt.
23.2 Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Allgemeine Geschäftsbedingungen – Verbraucher (B2C)
PRÖPPER Konstruktionen & Design GmbH – ausschließlich für Verbraucher im Sinne von § 13 BGB
Stand: 20. August 2026
1. Anbieter und Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen PRÖPPER und Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB. Sie gelten insbesondere für Planungs-, Gestaltungs-, Herstellungs-, Kauf-, Liefer-, Montage-, Werk-, Werklieferungs-, Messebau-, Veranstaltungs-, Miet- und sonstige projektbezogene Leistungen.
1.2 Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Soweit eine Bestimmung nur für eine bestimmte Vertragsart gilt, findet sie nur auf diese Vertragsart Anwendung.
2. Angebot und Vertragsschluss
2.1 Die Darstellung von Leistungen auf einer Website oder in Werbemitteln stellt noch kein verbindliches Angebot dar, sofern sie nicht ausdrücklich als solches bezeichnet ist.
2.2 Ein Vertrag kommt durch Annahme eines verbindlichen Angebots, Auftragsbestätigung von PRÖPPER oder beiderseitige Vertragsunterzeichnung zustande.
2.3 Vor Vertragsschluss erhält der Verbraucher die gesetzlich erforderlichen Informationen über wesentliche Leistungsmerkmale, Gesamtpreis oder Berechnungsgrundlage, zusätzliche Kosten, Zahlungsbedingungen und voraussichtliche Termine.
3. Leistungsumfang und Nachunternehmer
3.1 Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus Angebot, Auftragsbestätigung und ausdrücklich einbezogenen Unterlagen. Individuell vereinbarte Beschaffenheiten und Vorgaben sind verbindlich.
3.2 PRÖPPER darf geeignete Nachunternehmer einsetzen und bleibt gegenüber dem Verbraucher für die vertragsgemäße Erfüllung eigener Vertragspflichten verantwortlich.
4. Mitwirkung des Verbrauchers
4.1 Der Verbraucher stellt vereinbarte Angaben, Maße, Freigaben, Zugänge, Anschlüsse und beizustellende Gegenstände rechtzeitig bereit.
4.2 PRÖPPER weist auf erkennbare Unstimmigkeiten und absehbare Folgen fehlender Mitwirkung hin. Zusätzliche Kosten werden nur verlangt, soweit hierfür eine gesetzliche oder vertragliche Grundlage besteht und der Verbraucher vor ihrer Entstehung angemessen informiert wurde.
5. Planung, Gestaltung und Freigaben
5.1 Innerhalb der vereinbarten Vorgaben besteht ein fachlich angemessener Gestaltungs- und Ausführungsspielraum. Vereinbarte Eigenschaften, Briefings und Beschaffenheiten bleiben verbindlich.
5.2 Der Verbraucher prüft Entwürfe, Maße, Materialien, Farben und Ausführungsdetails vor seiner Freigabe. Eine Freigabe schließt Rechte wegen für ihn nicht erkennbarer Mängel oder von PRÖPPER zu vertretender Planungsfehler nicht aus.
6. Änderungswünsche und Nachträge
6.1 Änderungswünsche nach Vertragsschluss werden nach Möglichkeit berücksichtigt. PRÖPPER informiert vor Ausführung über erkennbare Mehrkosten und Terminfolgen.
6.2 Ein kostenpflichtiger Nachtrag wird grundsätzlich erst nach Zustimmung des Verbrauchers ausgeführt. Gesetzliche Rechte bei notwendigen Änderungen bleiben unberührt.
7. Preise und zusätzliche Kosten
7.1 Alle gegenüber Verbrauchern genannten Preise sind Gesamtpreise einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer.
7.2 Zusätzliche Liefer-, Verpackungs-, Fahrt-, Montage-, Reise-, Behörden- oder sonstige Kosten werden nur berechnet, wenn der Verbraucher vor Vertragsschluss ordnungsgemäß informiert wurde und eine gesetzliche oder vertragliche Grundlage besteht.
7.3 Einseitige Preisänderungen nach Vertragsschluss erfolgen nur, soweit dies wirksam vereinbart und gesetzlich zulässig ist.
8. Zahlung und Abschlagszahlungen
8.1 Rechnungen sind binnen 14 Kalendertagen ab Zugang fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.
8.2 Abschlagszahlungen werden nur im gesetzlich zulässigen Umfang verlangt. Besondere gesetzliche Vorschriften, insbesondere für Verbraucherbauverträge, gehen vor.
8.3 Gesetzliche Minderungs-, Zurückbehaltungs- und sonstige Leistungsverweigerungsrechte bleiben unberührt.
9. Termine, Verzögerungen und außergewöhnliche Ereignisse
9.1 Verbindliche Termine werden ausdrücklich vereinbart. Leistungsfristen beginnen, sobald die vereinbarten und für die Ausführung erforderlichen Mitwirkungen vorliegen.
9.2 Kann PRÖPPER wegen eines nicht zu vertretenden, unvorhersehbaren Ereignisses außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs vorübergehend nicht leisten, informiert PRÖPPER unverzüglich. Fristen verlängern sich nur angemessen.
9.3 Gesetzliche Rechte des Verbrauchers wegen Verzögerung, Unmöglichkeit, Rücktritt oder Kündigung bleiben unberührt.
10. Lieferung, Versandrisiko und Eigentumsvorbehalt
10.1 Bei der Versendung von Waren geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung grundsätzlich erst mit Übergabe an den Verbraucher oder einen von ihm bestimmten Empfangsberechtigten über. Gesetzliche Ausnahmen bleiben unberührt.
10.2 Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des jeweiligen Kaufpreises Eigentum von PRÖPPER.
11. Montage und Leistungen am Leistungsort
11.1 Der Verbraucher ermöglicht zum vereinbarten Termin den erforderlichen Zugang zum Leistungsort und stellt vereinbarte Anschlüsse und sonstige Voraussetzungen bereit.
11.2 PRÖPPER führt Montage- und sonstige Arbeiten nach den anerkannten Regeln der Technik und den vertraglichen Vorgaben aus. Erkennbare ungeeignete Vorleistungen oder Bedingungen am Leistungsort werden dem Verbraucher angezeigt.
12. Abnahme von Werkleistungen
12.1 Der Verbraucher ist zur Abnahme eines vertragsgemäß hergestellten Werkes verpflichtet; wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.
12.2 Eine Abnahmefiktion nach Ablauf einer von PRÖPPER gesetzten Frist tritt gegenüber Verbrauchern nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein. Insbesondere wird der Verbraucher zusammen mit der Abnahmeaufforderung in Textform auf die gesetzlichen Folgen hingewiesen.
12.3 Bei Veranstaltungen oder Montagen soll eine gemeinsame Übergabe dokumentiert werden. Gesetzliche Mängelrechte werden dadurch nicht eingeschränkt.
13. Mietgegenstände
13.1 Mietgegenstände bleiben Eigentum von PRÖPPER oder des jeweiligen Eigentümers. Sie dürfen nur im vereinbarten Zeitraum, am vereinbarten Ort und für den vereinbarten Zweck genutzt werden.
13.2 Für normale vertragsgemäße Abnutzung haftet der Verbraucher nicht. Für Verlust oder Beschädigung gelten die gesetzlichen Haftungsregeln. Erforderliche und nachweisbare Reinigungs-, Reparatur- oder Ersatzkosten können verlangt werden, soweit der Verbraucher die Ursache zu vertreten hat.
14. Mängelrechte bei Kaufverträgen
14.1 Bei Kaufverträgen und Verbrauchsgüterkäufen gelten die gesetzlichen Mängelrechte und Verjährungsfristen uneingeschränkt.
14.2 Der Verbraucher kann nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften Nacherfüllung verlangen und bei Vorliegen der Voraussetzungen insbesondere mindern, zurücktreten oder Schadensersatz verlangen. Gesetzliche Sonderregeln für Waren mit digitalen Elementen bleiben unberührt.
14.3 Eine Garantie besteht nur, wenn sie ausdrücklich als Garantie erklärt wurde; gesetzliche Mängelrechte werden durch eine Garantie nicht eingeschränkt.
15. Mängelrechte bei Werkleistungen
15.1 Bei Werkleistungen gelten die gesetzlichen Mängelrechte und Verjährungsfristen. PRÖPPER ist grundsätzlich Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben, soweit eine Fristsetzung nicht gesetzlich entbehrlich ist.
15.2 Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist sie unzumutbar oder wird sie berechtigt verweigert, stehen dem Verbraucher die gesetzlichen weiteren Rechte zu.
15.3 Untersuchungs- und Rügepflichten nach § 377 HGB gelten für Verbraucher nicht.
16. Haftung
16.1 PRÖPPER haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, aus übernommenen Garantien sowie in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
16.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
16.3 Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend zugunsten der Organe, Vertreter, Beschäftigten und Erfüllungsgehilfen von PRÖPPER.
17. Fremdleistungen
17.1 Beauftragt PRÖPPER Dritte im eigenen Namen zur Erfüllung eigener Vertragspflichten, bleiben deren Leistungen Bestandteil der von PRÖPPER geschuldeten Leistung.
17.2 Wird auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers lediglich ein Vertrag mit einem Dritten vermittelt, wird vor Vertragsschluss klar kenntlich gemacht, wer Vertragspartner der Fremdleistung ist. Die Haftung von PRÖPPER für eigenes Verschulden bleibt unberührt.
18. Urheber-, Nutzungs- und Schutzrechte
18.1 Entwürfe, Zeichnungen, Visualisierungen, Konstruktionen und sonstige Unterlagen bleiben urheberrechtlich und, soweit einschlägig, durch sonstige Schutzrechte geschützt.
18.2 Nach vollständiger Zahlung erhält der Verbraucher die für den vertraglich vorausgesetzten privaten Zweck erforderlichen einfachen Nutzungsrechte. Eine darüber hinausgehende gewerbliche Nutzung oder Nutzung für andere Projekte bedarf einer gesonderten Vereinbarung, soweit keine gesetzlichen Rechte entgegenstehen.
18.3 Stellt der Verbraucher eigene Bilder, Texte, Logos oder sonstige Vorlagen bereit, muss er zur vereinbarten Nutzung berechtigt sein. Haftung und Freistellung richten sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen.
19. Kündigung von Werkverträgen
19.1 Der Verbraucher kann einen Werkvertrag bis zur Vollendung des Werkes nach Maßgabe des § 648 BGB jederzeit kündigen.
19.2 Der Vergütungsanspruch von PRÖPPER richtet sich in diesem Fall nach den gesetzlichen Vorschriften. Ersparte Aufwendungen und anderweitiger Erwerb werden nach den gesetzlichen Regeln berücksichtigt.
19.3 Gesetzliche Kündigungs-, Rücktritts- und Widerrufsrechte bleiben unberührt. Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
20. Widerrufsrecht bei Fernabsatz und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen
20.1 Soweit dem Verbraucher nach den gesetzlichen Vorschriften ein Widerrufsrecht zusteht, erhält er vor Vertragsschluss eine den konkreten Vertrag betreffende Widerrufsbelehrung und das gesetzliche Muster-Widerrufsformular auf einem dauerhaften Datenträger, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist.
20.2 Die Widerrufsfrist und die Voraussetzungen ihrer Ingangsetzung richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Diese AGB ersetzen die im Einzelfall erforderliche Widerrufsbelehrung nicht.
20.3 Soweit PRÖPPER gesetzlich verpflichtet ist, für über eine Online-Benutzeroberfläche geschlossene Fernabsatzverträge eine elektronische Widerrufsfunktion bereitzustellen, wird diese nach den jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben bereitgestellt.
21. Sonderanfertigungen und Ausschluss des Widerrufsrechts
21.1 Bei Verträgen über die Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind, kann das gesetzliche Widerrufsrecht nach Maßgabe des § 312g Abs. 2 BGB ausgeschlossen sein.
21.2 Der Ausschluss gilt nur, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen im konkreten Vertrag tatsächlich erfüllt sind. Er gilt nicht pauschal für Planungs-, Dienst-, Miet- oder Werkleistungen.
22. Vorzeitiger Leistungsbeginn und Erlöschen des Widerrufsrechts bei Dienstleistungen
22.1 Soll eine Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, holt PRÖPPER die hierfür gesetzlich erforderliche ausdrückliche Erklärung des Verbrauchers ein und informiert ihn über die gesetzlichen Folgen.
22.2 Das Widerrufsrecht bei Dienstleistungen erlischt nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere nach vollständiger Leistungserbringung und nach Vorliegen der erforderlichen vorherigen Zustimmung bzw. Kenntnisbestätigung des Verbrauchers.
23. Wertersatz bei Widerruf
23.1 Verlangt der Verbraucher wirksam, dass PRÖPPER vor Ablauf der Widerrufsfrist mit einer Dienstleistung beginnt, kann im Falle eines Widerrufs Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Leistung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften geschuldet sein.
23.2 Ein Anspruch auf Wertersatz besteht nur, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere die erforderlichen Informationen und Erklärungen, erfüllt sind.
24. Rücksendung von Waren nach Widerruf
24.1 Im Falle eines wirksamen Widerrufs richten sich Rückgewähr, Rücksendefrist, Rückzahlung und Rücksendekosten nach der dem Verbraucher erteilten Widerrufsbelehrung und den gesetzlichen Vorschriften.
24.2 Bei nicht paketversandfähigen Waren informiert PRÖPPER den Verbraucher, soweit gesetzlich erforderlich, vor Vertragsschluss über die Kosten der Rücksendung oder eine angemessene Kostenschätzung.
25. Referenznutzung und Abbildungen
25.1 Eine Veröffentlichung von Namen, personenbezogenen Daten oder Bildern, auf denen der Verbraucher oder andere Personen identifizierbar sind, erfolgt nur auf einer hierfür bestehenden Rechtsgrundlage, insbesondere mit erforderlicher Einwilligung.
25.2 Sachaufnahmen eines Projekts dürfen nur genutzt werden, soweit keine Rechte des Verbrauchers oder Dritter, Datenschutzinteressen oder vertragliche Geheimhaltungsinteressen entgegenstehen.
26. Datenschutz
26.1 Personenbezogene Daten werden nach den geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet. Einzelheiten ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung von PRÖPPER.
27. Verbraucherstreitbeilegung
27.1 Soweit PRÖPPER gesetzlich zu Informationen über die Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet ist, werden diese Informationen in der jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Form bereitgestellt. Eine Teilnahmeverpflichtung besteht nur, soweit sie gesetzlich vorgeschrieben oder von PRÖPPER ausdrücklich übernommen wurde.
28. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
28.1 Es gilt deutsches Recht. Hat der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Staat und gewährt dessen zwingendes Recht einen weitergehenden Verbraucherschutz, bleiben diese zwingenden Vorschriften unberührt.
28.2 Für den Gerichtsstand gelten ausschließlich die gesetzlichen Vorschriften.
29. Schlussbestimmungen
29.1 Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.
29.2 Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.